§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle Kaufungen, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume und sowie dem Parkplatz.
Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.
§ 2 Buchung/Vermietung von Plätzen
(1) Die Buchung von Einzelstunden ist über das Online-Buchungssystem (tennishalle-kaufungen.de) und in Ausnahmefällen telefonisch (05605 – 8769840) möglich.
(2) Abonnements können bei Herrn Stefan Meyer (Sandweg 6, 34260 Kaufungen, e-Mail, Telefon: 0172 – 8673137) abgeschlossen werden.
(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(4) Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
(5) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Die Stornierung eines Abonnements ist bis spätestens 1 Monate vor Beginn des ersten Spieltages möglich.
(6) Bei Stornierungen von Einzelstunden fällt bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn eine Bearbeitungs-, und Rückerstattungsgebühr von 5€ je Stornierung an. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden kann leider keine Erstattung der Platzgebühren erfolgen.
§ 3 Datenspeicherung und Videoüberwachung
(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Die Tennishalle wird videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes der Tennishalle Kaufungen erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen.
(3) Die Tennishalle Kaufungen hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Gebühr erfolgt. Ferner hat die Tennishalle Kaufungen ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen.
§ 4 Nutzung der Tennishalle
(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur in Sportkleidung und mit sauberen Tennisschuhen gestattet.
(3) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
(4) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.
(5) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel ist der Platz auf der gesamten Fläche abzuziehen.
(6) Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden.
(7 ) Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind der Tennishalle Kaufungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
§ 5 Haftung
(1) Die Tennishalle Kaufungen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet die Tennishalle Kaufungen nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss die Tennishalle Kaufungen nicht aufbewahren.